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Straßenausbaubeiträge: Neues Abrechnungsverfahren startet im Gebiet „Alt Husum“

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Redakteur

Mussten sie in Husum noch bis 2016 laut Straßenausbaubeitragssatzung hohe vier- bis fünfstellige Summen dafür aufbringen, sieht das inzwischen ganz anders aus

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Straßen zu unterhalten und zu erneuern ist für Städte und Kommunen eine große Aufgabe. Auch für die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer der jeweiligen Straßen, denn sie sind dazu verpflichtet, sich an den Kosten von Straßensanierungen zu beteiligen.

Mussten sie in Husum noch bis 2016 laut Straßenausbaubeitragssatzung hohe vier- bis fünfstellige Summen dafür aufbringen, sieht das inzwischen ganz anders aus.

Foto: pixabay.com / stux

Die Stadt wurde in zwölf Abrechnungsgebiete aufgeteilt und sogenannte wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in einem aufwendigen Verfahren eingeführt.

Stehen in einem dieser Gebiete nun Straßensanierungen an, tragen alle privaten und gewerblichen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümer, sämtliche Behörden und sonstige Einrichtungen des jeweiligen Gebiets die anfallenden Kosten. Abgerechnet wird einmal jährlich und zwar solange, bis die Sanierung fertig ist.

 

Das Gebiet „Alt Husum“ ist mit der Beitragserhebung für das neue Abrechnungsverfahren als erstes an der Reihe, denn dort werden die Feldbergstraße und Schückingstraße saniert. Die entstandenen Kosten werden sich auf etwa 6.000 Grundstücke verteilen, die – je nach Größe, Anzahl der Geschosse und Art der Grundstücksfläche – alle vom städtischen Bauamt Schritt für Schritt akribisch erfasst wurden. Dementsprechend groß ist die Datenflut.

 

Um Unstimmigkeiten oder gar Fehler bei den Abrechnungen zu vermeiden, sind nun die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer gefordert: Das Stadtbauamt verschickt ins Gebiet „Alt Husum“ eine Abfrage per Post mit der Bitte, die seitens der Stadt erfassten Daten der jeweiligen Grundstücke zu überprüfen. Aus diesen wird letztendlich der Beitrag errechnet.

„Sollten  die von uns ermittelten Daten nicht stimmen, bitten wir um Nachricht innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens“, so Benjamin Nissen vom Stadtbauamt.

 

Ausführliche Informationen zu den wiederkehrenden Straßenausbaubeitragssätzen, die Aufteilung der einzelnen Abrechnungsgebiete, Abrechnungsbeispiele sowie Hinweise zur Datenverarbeitung bietet die Homepage der Stadt unter www.husum.de (Rathaus Politik, Stadtentwicklung, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge).

 

Hinweis: Die Datenverarbeitung erfolgt auf Rechtsgrundlage der Satzung und ist auch als Merkblatt im Rathaus am Zingel 10 erhältlich.

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