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Autounfall
Tipp für Unfallopfer: Wie der Mietwagen nicht zur Kostenfalle wird

(djd/pt). Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wurde, hat in der Regel das Recht auf einen Mietwagen; und zwar so lange, wie der eigene Wagen in der Werkstatt steht. Da ist die Rechtslage eindeutig. Probleme kann es trotzdem geben.
"Viele Autovermieter rechnen nach 'Unfallersatztarifen' ab, wenn ein Autofahrer sich als Unfallopfer zu erkennen gibt", heißt es bei den HDI Versicherungen. Die liegen dann bis zu 300 Prozent über den Normal-Tarifen. Die Versicherer erstatten aber in der Regel nur die Kosten für den günstigeren Normal-Tarif. Denn auch ein Unfallopfer muss den Schaden so gering wie möglich halten und sich nach einem preiswerten Mietwagenangebot umsehen. Der HDI-Tipp: Die Versicherung hilft oft bei der Suche.
Foto/ Text: HDI Service AG
djd Pressedienst